Platzordnung

1. Die anwesenden Hunde müssen ausreichend geimpft, entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten sein.

2. Der Hundebesitzer ist verpflichtet über eine private Haftpflicht- sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung zu verfügen.

3. Tierschutzwidrigen Maßnahmen führen zu einem Platzverweis.

4. Das Gelände ist nur mit Einverständnis des Eigentümers zu betreten.

5. Es wird aus gesundheitlichen und platztechnischen Gründen darum gebeten den Hund vor Betreten des Geländes
min. 10 min spazieren zu führen.

6. In der Schleuse, dem Hüttenbereich sowie dem Funpark besteht
„Pieselverbot“. Hinterlassenschaften müssen umgehend entfernt und anschließend entsorgt werden.
Das Graben sowie Markieren des Hundes ist bitte zu unterbinden.

7. Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln und ordentlich zu verlassen.
Über Schäden ist der Eigentümer unverzüglich zu informieren.


Der Eigentümer und Trainer Katja Herschke, Grabenstätt
Tel. 0171/5 46 5 64 5